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In ganz Brandenburg entfällt ab dem heutigen Montag (13. Februar 2023) die Pflicht für Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestete Personen, sich selbst zu isolieren. Das hat das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg per Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt. Dieser folgend hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin die entsprechende Allgemeinverfügung vom 5. Mai 2022 in der geänderten Version vom 2. Februar 2023 mit Wirkung zum 13. Februar 2023 aufgehoben. 

 „Die Corona-Lage hat sich erfreulicher Weise sehr entspannt", sagt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, appelliert aber gleichzeitig an die Bürger:innen: "Klar ist: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.“

In Brandenburg stehen die drei Corona-Warnampeln seit mehreren Wochen auf Grün. Die Situation in den Krankenhäusern ist ruhig, die Zahl der Corona-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, ist deutlich zurückgegangen. Es werden auch immer weniger Menschen getestet. Ansprüche auf Testung bestehen für Besucher:innen, Angestellte, Bewohner:innen und Patient:innen in/ von medizinischen Einrichtungen nur noch bis einschließlich 28. Februar 2023. 

Die aktuellen Zahlen zum Corona-Infektionsgeschehen im Land Brandenburg finden Sie hier. 


13.02.2023 
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