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Bitte verwenden Sie zur Antragstellung und für die Abrechnung die Vorlagen in der Randspalte dieser Internetseite und beachten Sie die im Antrag genannten weiteren erforderlichen Unterlagen (Anlagen). 

Wichtig: Die Zuständigkeiten zur Antragsbearbeitung liegen bei den kreisangehörigen Kommunen. Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Anlagen in der Kommune ab, in der auch die Maßnahme bzw. das Projekt stattfindet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge für Projekte und Maßnahmen auf dem Gebiet des Amtes Lindow. Hier übernimmt das Team Jugendförderung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die Antragsbearbeitung. Anträge aus allen Sozialräumen für den Förderbereich V und Großprojekte sind ebenfalls über das Team Jugendförderung zu beantragen.

Kontaktdetail der zuständigen Ansprechpersonen:

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