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Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts-​ sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 5. Mai 2022 ist nach einer Weisung des Landes Brandenburg bis 31. März 2023 verlängert worden.

Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem, welche Maßnahmen Personen ergreifen müssen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind oder bei denen ein Infektionsverdacht besteht.

30.09.2022 
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