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Eine Kosten­beteiligung müssen Berufsschüler:innen leisten, wenn sie über eine monatliche Ausbildungsvergütung verfügen. Mit einem monatlichen Brutto­einkommen von 270,00 Euro und mehr beträgt die monatliche Beteiligung an den Kosten der Schüler­beförderung 55,00 Euro. Liegt die Bruttoausbildungs- oder -arbeitsvergütung unter 270,00 Euro‚ so reduziert sich die Kostenbeteiligung auf 40,00 Euro pro Monat.  

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