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Bitte prüfen Sie über die für Sie zutreffende Dienstleistung (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II), ob vom zuständigen Amt Gebühren erhoben werden.
Bitte prüfen Sie über die für Sie zutreffende Dienstleistung (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II), ob vom zuständigen Amt Gebühren erhoben werden.