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Die Krankenkostzulage ist ein Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung und kann im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beim Amt für Familien und Soziales oder dem Jobcenter beantragt werden.


Die Krankenkostzulage bekommen Patienten:innen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung eine kostenintensivere Ernährung benötigen und gleichzeitig Empfänger von Sozialhilfen (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vom Amt für Familien und Soziales oder von Arbeitslosengeld II (Jobcenter) sind.

Die Höhe und Dauer der Zahlung von Krankenkostzulage richtet sich nach der Art der Krankheit. Zur Klärung der Krankheitsart und für die Bewilligung von Krankenkostzulage ist ein ärztliches Attest nach speziellen Vorgaben erforderlich.

Für eine persönliche Erstberatung wenden Sie sich bitte direkt an die Bürger:innenberatung des Amtes für Familien und Soziales.


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