Der Zuschuss beträgt insgesamt 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch maximal 10,00 Euro pro Tag. Für den An‑ und Abreisetag können Sie jeweils einen halben Tag anrechnen lassen. Grundsätzlich erfolgt eine Unterbringung während des Besuchs der auswärtigen zuständigen Berufsschule in einem Wohnheim. Sollte keine Wohnheimunterbringung möglich sein, können auch die Kosten einer Ersatzunterkunft durch einen Zuschuss gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden im Antragsverfahren angemessen berücksichtigt.
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