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Das Land Brandenburg gewährt Berufsschüler:innen unter bestimmten Voraus­setzungen einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen einer notwendigen auswärtigen Unterkunft während der Berufsschultage. Die Leistungserbringung wird stellvertretend vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin wahrgenommen und ausschließlich Auszubildenden gewährt, die eine Berufs­ausbildung im dualen System absolvieren und deren Ausbildungsstätte sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befindet oder die im Land Brandenburg ihren Wohnort, jedoch eine Ausbildungsstätte in einem anderen Bundesland haben und die nachweislich (Ablehnungsbescheid) in dem jeweils anderen Bundesland keine Zuschüsse erhalten. Mit der Leistungsgewährung sollen berufsschulpflichtige bzw. ‑berechtigte Auszubildende entlastet werden, deren Fahrtzeit für den täglichen Weg zwischen der Wohnung und der zuständigen Berufsschule ansonsten unzumutbar wäre.

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