Geothermie in Ostprignitz-Ruppin
Die Heizkosten steigen immer weiter, ein Ende der Preisspirale ist nicht abzusehen, Öl und Gas treten zunehmend in den Hintergrund. Gründe genug für viele Bürgerinnen und Bürger, sich angesichts der kritischen Lage auf dem Energiemarkt über alternative und insbesondere nachhaltige Möglichkeiten der Wärmeerzeugung Gedanken zu machen. Wärmepumpen spielen dabei zunehmend eine größere Rolle. Am häufigsten werden derzeit Luft-Wärmepumpen genutzt, aber auch Anlagen, die auf Erdwärme zurückgreifen und auf diese Weise das Zuhause im Sommer kühlen oder in der kalten Jahreszeit für Wärme sorgen, finden immer größeren Zuspruch. Das spürt auch Kai Grumbt, zuständig bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises für den Bereich Geothermie. „Täglich erreichen uns drei bis vier Anrufe oder Mails. Der Beratungsbedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern ist sehr groß“, erzählt der Geowissenschaftler, der seit sieben Jahren bei der Kreisverwaltung sein Fachwissen einbringt. „Kompetente Beratung ist enorm wichtig, denn so kann rechtzeitig geklärt werden, ob der Plan aufgehen kann, mit Erdwärme zu heizen. Das spart am Ende Kosten und unter Umständen auch Nerven“, so der 35-jährige. Entscheidend ist aus seiner Sicht aber vor allem eine vernünftige Planung des Erdwärme-Projekts.
Eine Energieberatung sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden, ebenso wie die Beteiligung kompetenter Heizungsbauer sowie Bohrunternehmen. In den meisten Fällen geht es um Erdbohrungen, die in eine Tiefe von 70 bis 100 Metern reichen. In diesen Erdschichten herrscht in der Regel ganzjährig eine Temperatur von 10 bis 15 Grad Celsius. Diese Temperatur reicht aus, um oberirdisch eine Wärmepumpe für die eigenen vier Wände betreiben zu können. Bis 100 Metern Tiefe benötigen so genannte „vertikale geothermische Anlagen“ eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde, ab 100 Metern ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) zuständig. Kai Grumbt bearbeitet letztlich aber auch solche Anträge, denn das LBGR beteiligt im Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren bei wasserrechtlichen Belangen die untere Wasserbehörde. Hier wird geprüft, ob die geplante geothermische Anlage zu Problemen führen könnte. So sind Anlagen in einem Wasserschutz- oder Karstgebiet nicht möglich. Auch in Fällen, bei denen der geplante Standort im Altlastenkataster des Landkreises verzeichnet ist, kann keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Weitere Probleme können auftreten, wenn die Anlage falsch dimensioniert wurde oder der Abstand der Erdwärmesonde zum Nachbargrundstück von fünf Metern nicht eingehalten wird. Auf diese Problemstellungen richtet Kai Grumbt sein Augenmerk, wenn etwa ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis auf seinem Schreibtisch liegt. Und die Nachfrage ist groß: Im Jahr 2018 erhielten im Landkreis 25 geothermische Anlagen eine Erlaubnis, in diesem Jahr gab es bis Mitte August bereits 38 genehmigte Anträge. Wobei nicht auszuschließen ist, dass zum Jahresende sogar rund 80 neue Anlagen eine entsprechende Erlaubnis von der unteren Wasserbehörde erhalten werden.
Wer sich noch unsicher ist, ob Geothermie wirklich in Frage kommen könnte, kann sich gerne an die untere Wasserbehörde beim Bau- und Umweltamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wenden und sich dort beraten lassen. „Lieber zu viel fragen als zu wenig“, lautet das Motto von Kai Grumbt, der telefonisch unter der Nummer 03391 / 688 - 6703 erreichbar ist oder per e-Mail: kai.grumbt@opr.de.
Darüber hinaus liefert die Webseite des Bau- und Umweltamtes jede Menge Tipps und Hinweise zu geothermischen Anlagen. Empfohlen werden in diesem Zusammenhang auch das Geothermieportal Brandenburg sowie die informative Webseite des Bundesverbands Geothermie.