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Beim qualifizierten Rückbau von baulichen Anlagen ist zunächst eine Recherche der Bau-und Nutzungsgeschichte durchzuführen. Diese sollte die Begehung und wenn notwendig auch Befragungen einschließen. Für die Erkundung von schadstoffverdächtigen Gebäuden sollten Expert:innen herangezogen werden. Zum einen erkennen diese die in den Materialien versteckten Schadstoffe und kennen die geeignete Probeentnahmetechnik. Die Ergebnisse sind insbesondere bei großen Abbruchmaßnahmen im Rückbau- und Entsorgungskonzept zu dokumentieren. Das Konzept sollte insbesondere enthalten:

  • die schadstoffhaltigen Gebäudebestandteile
  • mögliche Verfahrenswege der Abfalltrennung
  • mögliche Entsorgungswege der Abfälle

Verbreitete schadstoffhaltige Baustoffe unterliegen einer gesonderten Abfallentsorgung:

  • Asbestzementplatten, asbesthaltige Dichtungen, asbesthaltige Bodenbelege
  • künstliche Mineralfasern: Steinwolle, Glaswolle (insbesondere ältere Produktion)
  • Schwarzanstriche: z.B. Kelleraußenwände (Schadstoffe/Teeröle sind tiefer in das Mauerwerk eingedrungen)
  • teerhaltige Dachpappe, ebenso schwarzer Bodenbelag, Parkettkleber PCB-haltige Dichtungsmassen (z.B. Plattenbauten in der DDR)
  • Farben und Lacke enthalten Schwermetalle und mögliche andere Schadstoffe
  • behandelte Hölzer
  • Leuchtstoffröhren

Der/die Bauherr:in ist für die ordnungsgemäße Entsorgung für den beim Abbruch entstehenden Abfall verantwortlich. Dies gilt auch, wenn ein Abbruchunternehmen beauftragt wurde.

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