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Im Gegensatz zum früheren konventionellen Abbruch von baulichen Anlagen gebietet die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung heute den qualifizierten, selektiven Gebäuderückbau. Dieser sieht die möglichst sortenreine Trennung von Abfällen und schadstoffhaltigen Materialien vor. Ziel ist die höchstmögliche Verwertung der Abbruchmaterialien. Der Rückbau von baulichen Anlagen ist dabei wie ein Neubau zu planen. Die verschiedensten Baustoffe müssen erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet werden. Schadstoffe müssen separiert werden. Mögliche Entsorgungswege sind vor Beginn des Abbruchs zu ermitteln. Dazu muss das Gebäude vorab auf Schadstoffe untersucht werden. Der Landkreis bietet Beratungen zum ordnungsgemäßen Rückbau von Gebäuden an.

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