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Die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung ist nach § 9 GVO gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr für die Erteilung einer Genehmigung beträgt 25,00 Euro. Die Höchstgebühr beträgt Eins von Tausend des Verkaufspreises, höchstens jedoch 250,00 Euro.

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