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Zum 1. Juli 2022 tritt das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in Kraft. Mit den darin enthaltenen Leistungen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, finanziell entlastet. Seitens des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin werden nachfolgende Leistungen an die Berechtigten zur Auszahlung gebracht:

Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden. Für Berechtigte mit einem gültigen Bewilligungsbescheid erfolgt die Auszahlung im Laufe des Monats Juli und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.

Außerdem gibt es einen Sofortzuschlag für Kinder. Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Regelbedarfsstufe 3 (360 Euro), 4 (376 Euro), 5 (311 Euro) oder 6 (285 Euro), die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Familien, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst.

21.06.2022 
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