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Der Kreistag Ostprignitz-Ruppin hat auf seiner Sitzung vom 25. März 2021 die neue Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis beschlossen. Diese sieht vor, dass alle Schüler:innen, die in Ostprignitz-Ruppin wohnen und im Landkreis zur Schule gehen, Anspruch auf das Schülerlandkreisticket unabhängig von der bis dahin geltenden Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule haben. Das Schülerlandkreisticket ist in ganz Ostprignitz-Ruppin gültig und kann auch außerhalb und unabhängig von den Unterichtszeiten für den ÖPNV im Landkreis genutzt werden, beispielsweise für die Fahrt zur Musikschule oder zum Sportverein oder für einen Ausflug zu Familie und Freunden. Im Schuljahr 2020/2021 war das Schülerlandkreisticket als Modellversuch gestartet, welcher nun verstetigt wurde. In der 2021 beschlossenen neuen Satzung zur Schülerbeförderung wurde das Schülerlandkreisticket nun dauerhaft verankert. Mehr Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Schülerbeförderung.

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