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Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Dienstlungen bis Ende 2022 auch elektronisch der Öffentlichkeit anzubieten.

Zu den digital nutzbaren Verwaltungsleistungen für Bürger:innen sowie für Unternehmen gehört unter anderem die „Denkmalrechtliche Erlaubnis“.

Die Kreisverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin eröffnet den elektronischen Zugang für die Antragstellung ab dem 1. Juli 2022.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat in Zusammenarbeit mit den unteren Denkmalschutzbehörden ein einheitliches elektronisches Antragsformular, das im Rahmen der OZG-Umsetzung von allen unteren Denkmalschutzbehörden des Landes Brandenburg verwendet werden soll,  für das Land Brandenburg erarbeitet.    

Das standardisierte Antragsformular (ausfüllbares PDF- Dokument) wird Ihnen ab dem Starttermin auf der Internetseite der Kreisverwaltung  unter der Dienstleistung „Denkmalrechtliche Erlaubnis Bau- und Bodendenkmal“ / Unterlagen zur Verfügung gestellt.           

10.06.2022 
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