Voraussetzung ist ein Antrag auf Asylbewerberleistungsbezug beim Amt für Familien und Soziales. Den Antragstellenden wird zunächst eine Bestätigung über die Übernahme der Gesundheitsleistungen (Leistungen der gesetzlich Versicherten) ausgehändigt. Auf dieser Basis behandeln die niedergelassenen Ärzte die Geflüchteten. Ein Antrag auf eine elektronische Gesundheitskarte bei der Krankenkasse wird durch den Landkreis gestellt. Hierzu wird ein Foto des geflüchteten Menschen benötigt. Bis zur Ausfertigung der Gesundheitskarte erhalten die Geflüchteten eine Ersatzbescheinigung durch die Krankenkassen, die ebenfalls bei den niedergelassenen Ärzten zur Behandlung berechtigt.
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