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Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können in Deutschland die Schule besuchen. Bei privat untergebrachten Kindern und Jugendlichen ruht die Schulpflicht sechs Wochen nach dem Zuzug in den Landkreis OPR. Sind die Geflüchteten in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, ruht die Schulpflicht drei Monate.

Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen möglichst wohnortnah zu beschulen. Die kann jedoch erst geschehen, wenn ihr endgültiger Wohnort (Unterbringung in Wohnungen) im Landkreis feststeht.

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