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Neuankömmlinge melden sich bitte direkt bei der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg, Poststraße 72 in 15890 Eisenhüttenstadt. Dort erfolgen Aufnahme und Registrierung sowie die Verteilung aller Schutzsuchenden auf die Städte und Landkreise im Rahmen des Aufnahmesolls nach dem Königsteiner Schüssel unter Berücksichtigung bereits im Bundesgebiet bestehender familiärer Bindungen. Familienzusammenführungen in den Landkreis bleiben damit möglich. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde des Landkreises ist nicht erforderlich.

Von jeder Person, die ein Schutzgesuch in der Bundesrepublik Deutschland stellt, werden Fingerabdrücke und Lichtbilder erfasst. Dieser Vorgang wird erkennungsdienstliche Behandlung genannt. Die Ausländerbehörde bittet alle Schutzsuchenden aus der Ukraine, die noch keine Fingerabdrücke in Oranienburg oder Frankfurt/Oder abgegeben oder einen Termin hierfür vereinbart haben, zur Nachholung in der Behörde vorzusprechen oder per E-Mail an abhukraine@opr.de Kontakt aufzunehmen.

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