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Ab dem kommenden Montag, 2. Mai 2022, entfällt für Besucher:innen in Gebäuden der Kreisverwaltung - mit Ausnahme des Gesundheitsamtes - die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Dennoch empfehlen wir aufgrund des noch immer bestehenden und dynamischen Corona-Infektionsgeschehens, auf freiwilliger Basis mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) beim Betreten der Gebäude zu tragen, um sich und andere Menschen zu schützen. Außerdem bitten wir darum, einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, werden Besucher:innen gebeten, sich vorrangig telefonisch oder per e-Mail an die Kreisverwaltung zu wenden. Gleiches ist bei Terminabsprachen zu beachten.

Für Besucher:innen des Gesundheitsamtes gilt weiterhin die 3G-Regelung und das verpflichtende Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Demnach ist nur folgenden Personen der Zutritt zum Gesundheitsamt gestattet:

  • Vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung), Nachweis nur in digitaler oder analoger Form durch Vorlage eines QR-Codes (Impfzertifikat),
  • Genesene Personen (29 bis max. 90 Tage für zuvor ungeimpfte bzw. 180 Tage für zuvor geimpfte Personen nach positivem PCR-Testergebnis),
  • Ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die wir zum bestmöglichen Schutz unserer Besucher:innen und der Mitarbeitenden festgelegt haben.

28.04.2022 
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