Aufgrund des immer noch sehr dynamischen Corona-Infektionsgeschehens gilt für das Betreten von Gebäuden der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin weiter eine Maskenpflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ist dabei zwar ausreichend, allerdings werden weiterhin FFP2-Masken empfohlen, da diese noch zuverlässiger vor Infektionen mit dem Coronavirus schützen.
Für Besucher:innen des Gesundheitsamtes gilt zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regelung. 3G bedeutet:
- vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung). Der Nachweis muss in digitaler oder analoger Form durch Vorlage eines QR-Codes (Impfzertifikat) erfolgen.
- genesene Personen (29 bis max. 90 Tage für zuvor ungeimpfte bzw. 180 Tage für zuvor geimpfte Personen nach einem positiven PCR-Testergebnis).
- ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.
Allgemein wird darum gebeten, bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, sich vorrangig telefonisch oder per e-Mail an die Kreisverwaltung zu wenden. Sollte dennoch ein persönlicher Termin vor Ort erforderlich sein, wird vorab um eine Terminvereinbarung während der Sprechzeiten gebeten.
Mit den Zutrittsregelungen möchten wir unsere Besucher:innen und Mitarbeitenden weiterhin bestmöglich schützen und bitten entsprechend um Verständnis!