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Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden in Brandenburg deutlich reduziert. Das Kabinett hat dazu am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022.

Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können.

Dazu zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas.

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt noch bis zum Ablauf des 2. April.

Mehr zur Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung lesen sie hier: Aktuelles Neue Basisverordnung | Coronaportal des Landes Brandenburg

01.04.2022 
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