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Brandverhütungsschau

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nimmt als für den vorbeugenden Brandschutz zuständige Dienststelle (Brandschutzdienststelle) die Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) wahr.

Die Brandverhütungsschau wird von der Brandschutzdienststelle durchgeführt, wobei auch Dritte damit beauftragt werden können. Die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit der Träger der Brandschutzdienststellen für die Durchführung der Aufgabe bleibt hierdurch jedoch unberührt.

Bei der Durchführung der Brandverhütungsschau ist die Brandschutzdienststelle verfahrensführend und dementsprechend für die terminlichen und dokumentarischen Aufgaben zuständig. Der Termin der Brandverhütungsschau wird den Eigentümern, Besitzern oder sonstigen Nutzungsberechtigten der baulichen Anlage oder Einrichtung und den zu beteiligenden Fachämtern und Behörden mit Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen schriftlich mitgeteilt. In begründeten Einzelfällen, soweit besondere Dringlichkeit besteht, kann die Brandverhütungsschau auch unangekündigt durchgeführt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bauliche Anlagen, die eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, unterliegen in regelmäßigen Zeitabständen der Brandverhütungsschau. Diese ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes.  Ziel einer Brandverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel festzustellen, um der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuern vorzubeugen, damit Menschen, Tiere, Sachwerte und unwiederbringliches Kulturgut sowie die Umwelt vor Brand- und Explosionsgefahren geschützt werden.

Die baulichen Anlagen und die Prüfintervalle können der Tabelle als Anlage der Brandverhütungsschauverordnung (BrVSchV) entnommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bevor die Maßnahmen in dem Objekt, der Einrichtung oder der Anlage durch die Beteiligten beschaut werden, sind zunächst die geforderten Unterlagen und Nachweise vorzulegen.Folgende Unterlagen sind zur Brandverhütungsschau bereitzuhalten:

  • Baugenehmigungen, wenn vorhanden Brandschutznachweis und Prüfberichte

  • aktuelle Feuerwehrpläne

  • Brandschutzordnung mit Unterweisungsnachweis

  • Prüfprotokolle von Sachverständigenprüfungen für alle sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungen (Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Löschanlagen, BMA, Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.)

  • Prüfprotokolle der Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage sowie der ortsveränderlichen elektrischen Geräte durch eine Elektrofachkraft

  • Protokoll der Überprüfung der Blitzschutzanlage

Es bietet sich an, dass dieser Teil der Brandverhütungsschau in einem Büro oder Besprechungsraum stattfinden kann.

Welche Gebühren fallen an?

Was sollte ich noch wissen?

Zu der Durchführung der Brandverhütungsschau gehören deren Vorbereitung, die Prüfung vor Ort  - insbesondere die Besichtigung, die Auswertung sowie die Festsetzung von Sofortmaßnahmen- , die Nachbereitung - insbesondere die Niederschrift und die Anordnung der Mängelbeseitigung - und erforderliche Nachschauen.

Die Brandverhütungsschau (Übergabe der Unterlagen, Begehung und kurze Auswertung)  wird im Allgemeinen, je nach Art und Umfang der Anlage, zwischen ein und drei Stunden in Anspruch nehmen. Über das Ergebnis der Brandverhütungsschau wird durch die Brandschutzdienststelle eine Niederschrift erstellt. Diese wird dem Eigentümer, dem Besitzer oder dem sonstigen Nutzungsberechtigten im Rahmen der Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den möglicherweise beteiligten Behörden ausgehändigt.

Sind bei der Brandverhütungsschau Mängel festgestellt worden, wird zunächst die unverzügliche Beseitigung der Mängel innerhalb einer von der Brandschutzdienststelle gesetzten Frist gefordert. Die Brandschutzdienststelle ist über die durchgeführten  Maßnahmen der Mängelbeseitigung schriftlich zu unterrichten. Nach Ablauf der Frist führt die Brandschutzdienststelle eine Nachschau durch.  Auf diese kann verzichtet werden, wenn die festgestellten Mängel nachweislich beseitigt sind.

Wurden die Beanstandungen nicht fristgerecht abgestellt, wird die Mängelbeseitigung angeordnet. Die zur Beseitigung der festgestellten Mängel erlassenen Anordnungen können erforderlichenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. Darüber hinaus ist das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen.

Rechtsgrundlagen

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