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Brandenburg verlängert angesichts der landesweit hohen Infektionszahlen wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April 2022. Das Kabinett hat dazu eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung tritt am Freitag, 18. März 2022, in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab.

Die wichtigsten Corona-Regeln, die ab dem 18. März gelten, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) auf seiner Webseite zusammengefasst.

Link zur Verordnung über befristete Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - SARS-CoV-2-IfSMV)

17.03.2022 
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