Aufgrund der nachwievor hohen Corona-Inzidenzwerte in Ostprignitz-Ruppin gilt in Gebäuden der Kreisverwaltung weiter die 3G-Regelung. Änderungen gibt es beim Genesenenstatus. Hier sind entsprechend den fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) Anpassungen vorgenommen worden.
Der Zutritt zu Gebäuden der Kreiverwaltung ist demnach nur folgenden Personen gestattet:
- vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung). Der Nachweis muss in digitaler oder analoger Form durch Vorlage eines QR-Codes (Impfzertifikat) erfolgen.
- genesene Personen (29 bis max. 90 Tage für zuvor ungeimpfte bzw. 180 Tage für zuvor geimpfte Personen nach einem positiven PCR-Testergebnis).
- ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.
Es wird darum gebeten, bei allen Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, sich vorrangig telefonisch oder per e-Mail an die Kreisverwaltung zu wenden.
Mit dieser Zutrittsregelung möchten wir unsere Besucher:innen und Mitarbeitenden bestmöglich schützen.
Wir bitten um Verständnis!