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Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage ("hohe Infektionszahlen, weniger schwere Krankheitsverläufe") Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt bereits am Mittwoch, 9. Februar 2022, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar 2022.

Einige der wichtigsten Änderungen:

Für den gesamten Einzelhandel im Land Brandenburg wird die bisherige 2G-Zutrittsregelung gestrichen. Alle Personen haben Zutritt, egal ob geimpft, ungeimpft oder genesen. Kundinnen und Kunden müssen keinen Nachweis mehr vorlegen. Im Gegenzug wird im gesamten Einzel- und Großhandel eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. In der Gastronomie bleibt es vorerst bei der 2G-Plus-Regel.

Bei der Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nun grundsätzlich die 3G-Zutrittsregelung (bisher 2G). Das bedeutet: Zutritt haben vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete. Für die Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr.

Die sogenannte „Hotspot-Regelung“ wird aufgehoben. Damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte bzw. nicht vollständig immunisierte Personen in so genannten "Hochinzidenzkommunen", zu denen auch noch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin zählt.

Informationen zu diesen und weiteren Änderungen sowie Erläuterungen zur Eindämmungsverordnung entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Landesregierung vom 8. Februar 2022.

Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit den Änderungen vom 8. Februar 2022

08.02.2022 
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