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Auch wenn es seit dem 13. Februar 2023 für infizierte Personen keine Pflicht zur Absonderungmehr gibt, gilt: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren und keinen Besuch empfangen. Außerdem wird empfohlen, im Haushalt möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern vorzunehmen.

Informieren Sie zudem bitte Ihre engen Kontaktpersonen. Diese sollen möglichst in den Folgetagen Schnelltests durchführen, auf Symptome achten und insbesondere den Kontakt zu vulnerablen Personen reduzieren.

Informieren Sie zusätzlich Ihre:n Arbeitgeber:in bzw. die besuchte Betreuungseinrichtung (Kita, Schule, Hort etc.).

Zum Erhalt des positiven Testergebnisses nutzen Sie bitte die elektronischen Abrufmöglichkeiten beispielsweise mit der Corona-Warn-App oder des auswertenden Labors. Wenn Ihrer Hausärzt:in Ihr Laborbefund vorliegt oder ihr elektronisch nachgewiesen wird, kann er Ihnen damit, genauso wie jede Apotheke, einen Genesenennachweis ausstellen.

Zusätzlich wird empfohlen, eine freiwillige wiederholte (Selbst-) Testung beginnend nach Tag fünf mit Antigenschnelltesten durchzuführen. Bei fortbestehenden Symptomen oder einem positiven Testnachweis von SARS-CoV-2 über den fünften Tag hinaus, sollte eine Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen.

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