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Sie haben einen Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung („Selbsttest“) zuhause durchgeführt und das Ergebnis ist positiv?

Sie gelten nun als Verdachtsperson. Das Ergebnis muss aufgrund der großen Fehleranfälligkeit der Selbsttests zunächst durch einen professionell durchgeführten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test bestätigt werden. Wenn es Ihnen gut geht und Sie keine Symptome einer Erkältungserkrankung aufweisen, dann wenden Sie sich hierzu an ein Testzentrum oder an eine Apotheke und führen dort einen Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) durch.

Wenn Sie an Erkältungssymptomen leiden oder andere Beschwerden neu aufgetreten sind, dann wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an Ihren Hausarzt oder einen anderen niedergelassenen Arzt Ihres Vertrauens.

Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall vorab die Arztpraxis und informieren Sie das Personal vor dem Praxisbesuch über ihr positives Schnelltestergebnis und über die Krankheitssymptome, unter denen Sie leiden.

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