Landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung von Oberflächenwasser aus Gräben, Flüssen oder Seen
Leistungsbeschreibung
Für die Entnahme von Oberflächenwasser aus Gräben, Flüssen oder Seen zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen oder für die gewerbliche Nutzung muss die Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen. Für die Bearbeitung von Anträgen, die eine mittlere Entnahmemenge von weniger als 5.000 Kubikmetern pro Tag aus einem Oberflächengewässer vorsehen, ist die untere Wasserbehörde zuständig. Ab einer Entnahmemenge von mehr als 5.000 Kubikmetern pro Tag muss der Antrag an das Landesamt für Umwelt, Postfach 601061 in 14410 Potsdam gerichtet werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Vorhaben muss durch ein geeignetes wasserwirtschaftliches Ingenieurbüro geplant werden. Insbesondere ist nachzuweisen, dass das Gewässer den Wasserbedarf unter Einhaltung des Mindestabflusses bereitstellen kann, andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden und die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf zu schützende Biotope und Schutzgebiete, vertretbar sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bezeichnung des Vorhabens, Angaben zum Zweck der Gewässerbenutzung
- Gewässerbenutzer (Firmenanschrift mit Vertretungsbevollmächtigtem)
- Vollmacht für den Fall, dass die Antragstellung durch einen beauftragten Dritten vorgenommen wird
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, wenn der Antragsteller nicht selbst Grundstückseigentümer ist
- Übersichtsplan etwa im Maßstab 1:10.000, auf dem die Lage im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet sowie die Topografie außerhalb von Ortschaften erkennbar sein muss
- Lageplan etwas im Maßstab 1: 5.000, auf dem die Entnahmepunkte mit einer Genauigkeit von mindestens plus/minus fünf Metern eingetragen werden sollten
- Angabe der beabsichtigten Entnahmemengen in Kubikmetern pro Tag, pro Monat und pro Jahr
- Angaben zu vorgesehenen baulichen Anlagen und Bauwerken für die Benutzung (Lage von Entnahmebauwerken an Oberflächengewässern)
- Angaben zum Vorhaben:
- Vorlage eines Beregnungsprojektes mit Name und Anschrift des Entwurfsverfassers (ggf. des Bevollmächtigungen), Gesamtfläche in Hektar, Grünlandbewässerung in Hektar, Ackerflächenbewässerung in Hektar, Gemüsebewässerung in Hektar, Bewässerung von Gewächshäusern (Kulturen und Quadratmeter), Sonderkulturen/Sonstige (Hektar oder Quadratmeter)
2. Übersichtspläne der Beregnungsflächen:
- Flurstückskarte mit Katasterbezeichnung laut Grundbuch und Anschrift des Eigentümers
3. Technische Daten der Beregnungstechnik:
- Art der Beregnungs- / Bewässerungstechnik (voll- oder teilbeweglich, Baujahr)
- Kapazität in Kubikmeter pro Stunde
- Anzahl der Anlagen
- gegebenenfalls geplante Erweiterungen
4. Angaben zum Wasserbedarf:
- Beaufschlagung in Millimeter pro Jahr (gegebenenfalls getrennt nach Kulturen)
- Beregnungszeitraum (von, bis)
- Beregnungsperioden (nach Monaten in Millimetern pro Monat, gegebenenfalls getrennt nach Kulturen)
- tägliche Beregnungsdauer in Stunden
- mittlere Tagesbedarfsmenge in Kubikmetern pro Tag
- maximale Tagesbedarfsmenge in Kubikmetern pro Tag
- durchschnittliche Jahresbedarfsmenge in Kubikmetern pro Jahr
Welche Gebühren werden fällig?
Die Gebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis richtet sich nach der erlaubten Entnahmemenge. Die Mindestgebühr beträgt 184 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Empfänger von Cross Compliance (CC) relevanten Zahlungen haben die für die landwirtschaftliche Bewässerung erteilte wasserrechtliche Erlaubnis bei CC-Kontrollen vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt)