Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt die Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner:innen) am heutigen Dienstag, 25. Januar 2022, laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 809,7 und damit über dem Schwellenwert von 750.
Sollte die Inzidenz im Landkreis für drei Tage ununterbrochen über diesem Schwellenwert bleiben und zudem landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patient:innen in Bezug auf die verfügbaren Behandlungskapazitäten mindestens zehn Prozent erreichen (derzeit: 11,6 Prozent laut der Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit), treten am Tag nach der Bekanntgabe durch den Landkreis besondere Schutzmaßnahmen in Kraft. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum wird dann in der Zeit von 22 bis 6 Uhr des Folgetages nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Ausnahmen sind unter anderem der Besuch von Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie von Lebengefährt:innen, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, aber auch beispielsweise die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum. Personen, die geimpft, genesen oder für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, fallen nicht unter die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Grundlage für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind die entsprechenden Vorgaben der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.
Wenn im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter der Marke von 750 liegt und der intensivstationäre Schwellenwert auf Landesebene von zehn Prozent unterschritten wird, erfolgt eine Bekanntgabe durch den Landkreis. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe entfällt dann wieder die nächtliche Ausgangsbeschränkung.