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Beratungsangebote zur Qualitätsentwicklung der Jugend-/Jugendsozialarbeit

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Die Anforderungen in der Jugend- und Jugend­sozial­ar­beit än­dern sich ebenso schnell wie die Be­dürfnisse von Kin­dern und Jugend­lichen. Die freien und öffentl­ichen Träger der Jugend­hilfe müssen sich den veränderten An­forderung­en stel­len, um Kindern und Jugend­lichen wei­ter­hin be­darfs­gerechte pädagogische An­gebote an­bieten zu kön­nen. 

Für diesen Entwicklungs­prozess stellt das Ministerium für Bil­dung, Jugend und Sport des Land­es Branden­burg (MBJS) auf An­trag des Land­kreises jährlich Gel­der für Be­ratungs­angebote zur Verfügung. Diese können von freien und öf­fent­lichen Trägern der Jugend­hilfe zur Qualitäts­entwicklung und Praxis­begleitung ihrer An­gebote be­antragt werden. Mit der Be­willigung des An­trags ist ein vom MBJS an­erkannter Be­ratungsträger zu en­gagieren, der dem Träger pro­fessionelle Unter­stützung gibt und dessen An­gebote der Jugend­hilfe kon­zeptionell weiter­entwickelt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, organisationsinterne Qualitätszirkel, trägerübergreifende Arbeitsgruppen und Ausschüsse sowie andere Akteure der Jugendhilfe im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Mit der Bewilligung wird ein vom MBJS anerkannter Beratungsträger verpflichtet, der den Antragstellenden professionelle Unterstützung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung ihrer Angebote gibt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Antragsverfahren gibt es nicht. Die Beratungsprozesse und -bedarfe werden gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe auf Grundlage des Jugendförderplans in den jeweiligen Gremien erarbeitet oder schriftlich, ohne formelle Vorgaben, von Antragsberechtigten angezeigt.  

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht förderfähig sind Fortbildungsangebote und Supervisionen für einzelne Fachkräfte.

Antragstellende entwickeln zusammen mit dem Sachgebiet Prävention und Planung ein Konzept zur Untermauerung des Unterstützungsbedarfs. Auf Basis dieses Konzepts wird dann ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, um eine *n geeignete *n externe *n Beratungsträger *in zu finden, welche *r auch vom Ministerium zugelassen ist.

Nähere Informationen zum Förderprogramm des Landes Brandenburg finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

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