Beratungsangebote zur Qualitätsentwicklung der Jugend-/Jugendsozialarbeit
Nr. 51Leistungsbeschreibung
Die Anforderungen in der Jugend- und Jugendsozialarbeit ändern sich ebenso schnell wie die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe müssen sich den veränderten Anforderungen stellen, um Kindern und Jugendlichen weiterhin bedarfsgerechte pädagogische Angebote anbieten zu können.
Für diesen Entwicklungsprozess stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) auf Antrag des Landkreises jährlich Gelder für Beratungsangebote zur Verfügung. Diese können von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung und Praxisbegleitung ihrer Angebote beantragt werden. Mit der Bewilligung des Antrags ist ein vom MBJS anerkannter Beratungsträger zu engagieren, der dem Träger professionelle Unterstützung gibt und dessen Angebote der Jugendhilfe konzeptionell weiterentwickelt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, organisationsinterne Qualitätszirkel, trägerübergreifende Arbeitsgruppen und Ausschüsse sowie andere Akteure der Jugendhilfe im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Mit der Bewilligung wird ein vom MBJS anerkannter Beratungsträger verpflichtet, der den Antragstellenden professionelle Unterstützung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung ihrer Angebote gibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Antragsverfahren gibt es nicht. Die Beratungsprozesse und -bedarfe werden gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe auf Grundlage des Jugendförderplans in den jeweiligen Gremien erarbeitet oder schriftlich, ohne formelle Vorgaben, von Antragsberechtigten angezeigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Nicht förderfähig sind Fortbildungsangebote und Supervisionen für einzelne Fachkräfte.
Antragstellende entwickeln zusammen mit dem Sachgebiet Prävention und Planung ein Konzept zur Untermauerung des Unterstützungsbedarfs. Auf Basis dieses Konzepts wird dann ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, um eine *n geeignete *n externe *n Beratungsträger *in zu finden, welche *r auch vom Ministerium zugelassen ist.
Nähere Informationen zum Förderprogramm des Landes Brandenburg finden Sie hier.