Antrag auf Bestimmung des Fahrweges
Leistungsbeschreibung
Für die Beförderung besonders gefährlicher Güter (im Sinne von nach § 35a Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern) sind besondere Fahrwege zu beachten. Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (außerhalb der Autobahnen) erlassen und darin ein Positiv- und ein Negativnetz ausgewiesen. Sollten Sie bei der Beförderung gefährlicher Güter eine Route abseits des Positivnetzes wählen, müssen Sie dafür beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr eine Genehmigung beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie planen, gefährliche Güter durch Ostprignitz-Ruppin außerhalb des Positivnetzes zu transportieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Formloser Antrag auf Bestimmung des Fahrweges
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und liegen zwischen 25,00 Euro und 1.000,00 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei anderen zuständigen Behörden bei verschiedenen Be- bzw. Entladeorten Stellungnahmen zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und deren Auswertung entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid.
Rechtsgrundlagen
- § 35 a Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB)
- Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)