Ausnahmegenehmigung von der Gurt-/Helmpflicht
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Autos oder Lastkraftwagen keinen Gurt anlegen können oder kleiner als 1,50 Meter sind, können Sie eine Befreiung von der Gurtpflicht beantragen. Eine Befreiung von der Helmpflicht ist ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen möglich. Der entsprechende Antrag kann beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es liegen triftige gesundheitliche Gründe vor und es ist nicht möglich, diesen etwa mit Sonderanfertigungen Abhilfe zu schaffen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Ärztliche oder Amtsärztliche Bescheinigung (auf dem Antragsformular befindet sich ein Vordruck für die ärztliche Bescheinigung, der gerne genutzt werden kann)
Welche Gebühren fallen an?
15,00 Euro, gebührenfrei ab GdB 50.
Was sollte ich noch wissen?
Nach Prüfung Ihres Antrages entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.