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Der Landkreis erweitert derzeit die Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen an den Standorten Neuruppin, Wittstock/Dosse sowie in Rheinsberg. Das ist notwendig aufgrund gestiegener Zuweisungen durch das Land im Jahr 2021 und einer voraussichtlich ansteigenden Zahl an Geflüchteten in diesem Jahr. In den vergangenen zehn Wochen (Stand 1. Januar 2022) mussten ca. 220 Menschen zusätzlich aufgenommen werden. Die Gesamtzahl der Neuaufnahmen (Zuweisungen, Geburten, Familienzusammenführungen) liegt für das Jahr 2021 bei ca. 300 Personen.

Mit heutigem Stand sind die dem Landkreis zur Verfügung stehenden 378 Plätze in den drei Übergangsheimen in Neuruppin und Wusterhausen/Dosse überbelegt. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass die eigentlich vorgeschriebenen Gemeinschaftsräume und Spielzimmer zu Bewohner:innenzimmern umgewandelt werden mussten. Gerade in Pandemiezeiten ist eine solche Auslastung der Sammelunterkünfte mehr als nur problematisch. So musste mit dem heutigen Tag eine Flüchtlingsunterkunft im Landkreis wegen einer nicht unerheblichen Anzahl an positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getesteten Bewohner:innen, die vorwiegend geimpft, aber noch nicht alle geboostert waren, vorbeugend, um einer weiteren Ausbreitung der Erkrankung entgegen zu wirken, unter Quarantäne gestellt werden.

Für 2022 wird ein höheres Aufnahmesoll für geflüchtete Menschen erwartet. Bereits im vergangenen Jahr wurde diese Vorgabe mehrfach nach oben korrigiert. Deshalb hatte der Landkreis schon im Herbst im Kreistag darauf hingewiesen, dass dringend weitere geeignete Unterbringungsmöglichkeiten benötigt werden, auch zur Vermeidung von räumlicher Enge in den Unterkünften und angesichts der pandemischen Lage. Das Problem ist, dass auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis keine geeigneten Objekte, weder in der erforderlichen Größe noch in einem akzeptablen Zustand, der eine zeitnahe Nutzung möglich machen würde, zum Erwerb zur Verfügung stehen. Der Versuch des Landkreises, weitere Wohnungen zu organisieren, ist Ende 2021 größtenteils erfolglos geblieben. Vorausgegangen waren entsprechende Bemühungen und Appelle in den Beratungen mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern.

Darüber hinaus wurden Gespräche mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften geführt. Nicht außer Acht gelassen werden kann die Tatsache, dass zusätzlich angemietete Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften gekündigt werden. Die Gründe sind häufig durchaus nachvollziehbar und liegen auch im Verhalten der Bewohner:innen. Dennoch gilt, dass der Landkreis zur Unterbringung und Betreuung auch dieser Personen verpflichtet ist, so dass ebenso für diese Menschen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine besondere Herausforderung ist zudem die verstärkte Zuweisung von behinderten Menschen, da insbesondere für diese Personen mit Handicaps kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht. Im vergangenen Jahr waren das immerhin 20 Personen. Auch hier besteht die Verpflichtung zur Unterbringung. Entsprechend müssen auch behindertengerechte Wohnplätze geschaffen werden. Es ist auch davon auszugehen, dass dem Landkreis in den nächsten Jahren zunehmend weniger Wohnungen von den Wohnungsbaugesellschaften angeboten bzw. Mietverträge nicht verlängert werden. Auch hierfür ist Vorsorge zu treffen, will man nicht auf Notunterkünfte wie Zelte und Turnhallen zur Unterbringung der geflüchteten Menschen ausweichen.

Aufgrund der bestehenden Situation werden nun vom Landkreis folgende Maßnahmen getroffen: In Wittstock/Dosse werden Unterkünfte in Modulbauweise zur Unterbringung von bis zu 80 Personen für etwas mehr als sieben Jahre angemietet. Die Kapazitäten zur Unterbringung der Menschen in Neuruppin wird erhöht, indem zwei Büromodule aufgestellt werden. Sie sollen Platz für die Leitung der Einrichtung, den Hausmeister und zur Nutzung für die Migrationssozialarbeit bieten, damit die bisher genutzte Fläche in den Modulen zur Erhöhung der Kapazität von Wohnraum genutzt werden kann. Dadurch werden 30 Plätze geschaffen. Im Ortsteil Flecken Zechlin der Stadt Rheinsberg wurde eine Immobilie, die entsprechend den Anforderungen zur Unterbringung von bis zu 150 geflüchteten Menschen hergerichtet wird, befristet auf zehn Jahre angemietet. Dabei sollen 100 normale und 50 behindertengerechte Plätze entstehen. 30 der 150 möglichen Plätzen sind als so genannte "Quarantäneplätze" vorgesehen die im Regelfall nicht belegt werden sollen. Der Bezug soll voraussichtlich nach derzeitigem Stand im August oder September 2022 erfolgen. In der Einrichtung wird Migrationssozialarbeit und Wachschutz vorgehalten werden. Ein Hausmeister wird ebenfalls vorhanden sein. In der Einrichtung sind auch Schulungsräume für z.B. Sprach- oder Integrationskurse vorgesehen, außerdem sollen die in Rheinsberg zur Verfügung stehenden freien Kitaplätze genutzt werden. Sollten sich jedoch bei der Kinderbetreuung bspw. Platzprobleme ergeben, wird der Landkreis unterstützend tätig werden.

Haben Sie weitere Fragen zur Unterbringung von Geflüchteten? Anregungen oder Hinweise? Oder möchten Sie mithelfen? Dann schreiben Sie bitte eine e-Mail an asyl@opr.de. Wir melden uns gerne bei Ihnen.

20.01.2022 
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