Sprungziele
Seiteninhalt

Erst wenn die Jugendlichen/ jungen Volljährigen keine Angebote bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten haben, können diese Maßnahmen der Produktionsschule in Anspruch nehmen.

Dafür müssen die Teilnehmenden das 15. Lebensjahr erreicht haben und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gemeldet sein. Die Teilnahme an berufspädagogischen Maßnahmen kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erfolgen.

Des Weiteren müssen die Teilnehmenden die Schulpflicht erfüllt haben. In Einzelfällen kann von den gesetzlichen Vertretern auch eine Schulpflichtbefreiung beim staatlichen Schulamt beantragt werden.

Seite zurück Nach oben