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Auskunft aus Totenscheinen

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die untere Gesundheitsbehörde kann auf Antrag (formlos) Auskünfte aus Totenscheinen und Sektionsscheinen im erforderlichen Umfang erteilen und insoweit auch Einsicht gewähren und Ablichtungen davon aushändigen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin kann dieser Antrag gegenüber der Medizinalaufsicht des Gesundheitsamtes gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Einsicht in Totenscheine bzw. die Aushändigung von Fotokopien kann nur gewährt werden, wenn die antragstellende Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange der verstorbenen Person oder Angehörigen beeinträchtigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind folgende Unterlagen an das Gesundheitsamt zu übermitteln:

  • formloser Antrag mit Angaben von Begründung des Ersuchens auf eine Auskunft
  • Kopie des Personalausweises der antragsstellenden Person
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie der Ehe- oder Geburtsurkunde zum Nachweis des Verwandschaftsgrades
  • ggf. weitere Nachweise wie z.B. Versicherung, Gericht usw.

Welche Gebühren fallen an?

Für Auskünfte in Form einer Totenscheinkopie gem. § 17 Abs. 4 BbgBestG wird eine Gebühr i. H. v. 23,08 € gem. Tarifstelle 7.9.2 zu § 1 der Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu diesem und ählichen Themen erhalten Sie auf einer Webseite "amtlich-einfach" von der Bundesregierung.

Rechtsgrundlagen

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