Zuteilung eines neuen Kennzeichens auf Wunsch oder nach Diebstahl der bisherigen Kennzeichenschilder (ohne Ummeldung)
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen Ihr bisheriges Kennzeichen gestohlen worden ist, Sie es verloren haben oder aus anderen Gründen ein neues Kennzeichen wünschen, können Sie beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.
Wenn Ihr altes Kennzeichen lediglich beschädigt ist, können Sie ein Ersatzkennzeichen beantragen, ohne dass eine neue Nummer vergeben werden muss.
Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ihr Hauptwohnsitz muss sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden und Ihrem Fahrzeug muss derzeit ein Kennzeichen aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugeteilt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- noch vorhandene Kfz-Kennzeichenschilder
- ggf. Bescheinigung über die Erstattung einer Diebstahlanzeige
- ggf. schriftliche Vollmacht (nicht möglich beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr berechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 31,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder kommen zusätzlich hinzu.
Was sollte ich noch wissen?
Sie können für Ihr Fahrzeug jederzeit und auch ohne besonderen Anlass ein anderes Kennzeichen beantragen, beispielsweise wenn Sie eine neue Buchstaben- oder Zahlenkombination haben möchten. Ist das bisherige Kennzeichen gestohlen worden oder verloren gegangen, muss Ihrem Fahrzeug ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden. Hierzu muss eine Verlusterklärung abgegeben oder eine Diebstahlanzeige vorgelegt werden. Das alte Kennzeichen wird gesperrt und die Nummer zehn Jahre nicht vergeben.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zuteilung von Kennzeichen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr