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Onlineabmeldung

Leistungsbeschreibung

Zur Abmeldung eines Fahrzeugs müssen Sie nicht zwingend persönlich herkommen. Sie können auch das Onlineportal des Landkreises nutzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Fahrzeug muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugelassen sein (Kennzeichen: OPR, NP, KY, WK).
  • Sie müssen die Gebühren per Giropay oder Kreditkarte einzahlen.
  • Ein Personalausweis mit eID-Funktion wird seit 01.09.2023 nicht mehr benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015)
  • Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 2,70 Euro oder 5,30 Euro (bei Reservierung des Kennzeichens). Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Was sollte ich noch wissen?

Ihr Fahrzeug ist sofort nach Abschluss des Vorgangs im Onlineportal abgemeldet. Wird der Antrag nicht vom Halter selbst gestellt, erhält der Halter eine Benachrichtigung über die Abmeldung seines Fahrzeugs.

Links:

Onlineabmeldung OPR

AusweisApp2

Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Onlineabmeldung

Rechtsgrundlagen

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