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Zuteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens für Boote

Leistungsbeschreibung

Boote, die auf Gewässern im Land Brandenburg fahren, benötigen unter bestimmten Umständen ein Kennzeichen. Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr ist für die Zuteilung von Kleinfahrzeugkennzeichen zuständig.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nicht alle Boote benötigen ein Kleinfahrzeugkennzeichen. Boote, dessen Antriebsmaschine maximal 2,21 kW (3 PS) hat, sowie Segelboote unter 5,50 Metern Länge brauchen kein Kleinfahrzeugkennzeichen. Hier genügt es, das Boot auf beiden Außenseiten mit dem Bootsnamen zu kennzeichnen und Name und Anschrift des Eigentümers an gut sichtbarer Stelle an der Innen- oder Außenseite anzubringen.

Boote, die ohne Ruder und Bugspriet länger als 20 Meter sind, sind keine Kleinfahrzeuge, hier ist das Landesamt für Bauen und Verkehr für die Zulassung zuständig. Gleiches gilt für bestimmte Arten von Booten, auch wenn sie kürzer als 20 Meter sind, beispielsweise Fahrgastschiffe, Fähren, schwimmende Geräte, schwimmende Anlagen oder Schwimmkörper (Flöße, Plattformen).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Zuteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens
  • Eigentumsnachweis für Boot und Motor (Kaufvertrag, Rechnung, sofern nicht vorhanden: eidesstattliche Versicherung)
  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • bei Zuteilung für juristische Personen (Firmen): Auszug aus dem Handels-, Vereinsregister oder Gewerbeanmeldung
  • bei Eigenbauten oder fehlenden Angaben zum Hersteller und/oder Fabrikat ist mindestens ein Foto einzureichen
  • ggf. Ausweis über das aktuell erteilte Kleinfahrzeugkennzeichen, sofern ein solcher vorhanden ist
  • ggf. schriftliche Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 30,00 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Sie können Ihren Antrag in Ostprignitz-Ruppin stellen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis liegt oder Ihr Boot hier seinen Liegeplatz hat und Sie keinen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Der Antrag muss von demjenigen gestellt werden, dessen Eigentum das Boot ist. Eine Registrierung auf eine andere Person ist nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

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