Ersatz eines beschädigten Kennzeichenschilds
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kennzeichen beschädigt worden ist und deshalb ersetzt werden muss, können Sie beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr ein neues Kennzeichen erhalten. Dazu müssen Sie das alte, beschädigte Kennzeichen mitbringen, weil dieses entstempelt werden muss. Im Anschluss können Sie sich bei entsprechenden Anbieter:innen ein neues Kennzeichen anfertigen lassen. Ihre alte Nummer können Sie nur dann behalten, wenn Sie das beschädigte Kennzeichen vorlegen können. Wurde Ihr Kennzeichen gestohlen oder ist es verloren gegangen, muss ein neues Kennzeichen mit neuer Nummer beantragt werden.
Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Fahrzeug muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugelassen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- beschädigtes Kennzeichenschild
Welche Gebühren werden fällig?
Die Gebühr beträgt zwischen 4,00 Euro und 7,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Kosten für die Anfertigung des neuen Kennzeichenschildes kommen zusätzlich hinzu.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn die alten Kennzeichen kein blaues EU-Feld haben, müssen in jedem Fall beide Kennzeichenschilder ersetzt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr