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Ausstellung einer Feinstaubplakette (Grüne Plakette) für Umweltzonen

Leistungsbeschreibung

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Diese sehen unter anderem die Einrichtung von Umweltzonen vor, in denen Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß nicht zulässig sind. Wer mit seinem Fahrzeug in eine solche Umweltzone fahren will, benötigt eine Feinstaubplakette, die nachweist, dass bestimmte Grenzwerte beim Schadstoffausstoß nicht überschritten werden. Feinstaubplaketten können nicht nur in der Zulassungsbehörde, sondern auch bei vielen Werkstätten und anderen Anbietern erworben werden.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Schadstoffemissionen Ihres Fahrzeugs müssen gering genug sein, um eine Feinstaubplakette zu erhalten. Ob Ihr Fahrzeug diese Voraussetzung erfüllt, können Sie auf der Internetseite der Dekra selbst prüfen. In der Regel können alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator eine Feinstaubplakette erhalten. Für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gilt dies vornehmlich ab der Euro-Norm 4 oder mit nachgerüsteten Dieselpartikelfiltern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 6,00 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben. Mittlerweile wird in jeder Umweltzone eine grüne Feinstaubplakette benötigt. Rote und gelbe Plaketten, die es bei der Einführung 2007 noch gab, sind nicht mehr ausreichend und werden deshalb auch nicht ausgegeben.

Rechtsgrundlagen

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