Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Unternehmenskarte

Leistungsbeschreibung

Die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei gewerblichen Transporten wird in Deutschland über digitale Tachographen kontrolliert, die in den entsprechenden Fahrzeugen eingebaut sind. Damit Firmen diese Tachographen auslesen können, benötigen sie eine Unternehmenskarte. Die Karte wird in der Regel für die Verwaltung des Fuhrparks und Betriebskontrollen eingesetzt. Sie kann von Transportunternehmen, die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder von Unternehmen, die Beförderungen im Sinne der Verordnung EG 561/2006 durchführen, beantragt werden.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Ausstellung erfolgt durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr als zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt)
  • bei Erstausstellung oder Änderungen: Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 37,00 Euro. Wenn die fertige Karte dem Unternehmen per Post zugestellt werden soll, fallen zusätzlich 3,00 Euro Versandgebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Die Unternehmenskarte ist zu unterscheiden von der Fahrerkarte sowie der Werkstattkarte. Fahrerkarte und Werkstattkarte können ebenfalls beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden. Selbstständige Fahrer:innen benötigen sowohl eine Fahrer- als auch eine Unternehmenskarte.

Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig. Eine Folgekarte kann zwischen sechs Monaten und 15 Tagen vor Ablauf der alten Karte beantragt werden. Bei späterer Antragstellung muss die Karte neu beantragt werden und ein nahtloser Übergang kann nicht garantiert werden.

Rechtsgrundlagen

Seite zurück Nach oben