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Die Landesregierung hat die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Diese tritt am Donnerstag, 16. September 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 13. Oktober 2021.

Mit der neuen Verordnung wird die "Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz" (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner:innen) neuer Leitindikator zur Beurteilung der pandemischen Lage im Land Brandenburg.

Außerdem wird die sogenannte 2G-Regel als Option für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel die Innengastronomie, für Veranstaltungen und Beherbergung eingeführt. 2G bedeutet: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12, aber dafür kein Abstand, keine Maske und keine Beschränkung der Personenzahl. Die 3G-Regel (Zutrtt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) bleibt auch mit der neuen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung bestehen und gilt ab dem bisherigen Schwellenwert einer Sieben-Tage-Inzidenz von 20 bezogen auf Landkreise und kreisfreie Städte.

Weitere Informationen zur neuen Corona-Umgangsverordnung finden Sie auf der Webseite des Koordinierungszentrums Krisenmanagement in Brandenburg.

15.09.2021 
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