Internationaler Führerschein
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen im Ausland ein Kraftfahrzeug führen müssen, dann benötigen Sie je nach Reiseziel zusätzlich zum nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, welcher als eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines beispielsweise der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern soll, ob Sie berechtigt sind, ein Kraftfahrzeug zu fahren.
Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ihr Hauptwohnsitz muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegen. Sie müssen bereits Inhaber eines EU-Kartenführerscheins sein. Die Antragstellung muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:
- Antragsformular (erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt)
- biometrisches Passbild
- EU-Kartenführerschein
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 16,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Was sollte ich noch wissen?
Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre. Er ist immer nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig und ersetzt diesen nicht. Falls Ihnen Ihr Reiseziel bekannt ist, sollten Sie dies im Rahmen der Antragstellung der jeweiligen sachbearbeitenden Person mitteilen. Denn für bestimmte Länder ist ein anderes Dokument vorgeschrieben. Weitere Informationen zu Ländern, in denen ein internationaler Führerschein empfohlen oder sogar Pflicht ist, finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Sollten Sie bereits einen internationalen Führerschein haben, welcher noch gültig ist, dann ist dieses Dokument zur Antragsstellung mitzubringen.
Falls Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch beantragen.