Die Eintragung, Änderung, Korrektur oder Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach den hierfür in der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vorgesehenen Tarifstellen erhoben. Es handelt sich jeweils um Rahmengebühren.
Je Baulasteintragung beträgt die festzusetzende Gebühr mindestens 200 Euro. Die Höchstgebühr beträgt 2.000 Euro. Der Gebührenrahmen für die Änderung, Korrektur oder Löschung einer Baulast beträgt 50 bis maximal 500 Euro.
Die festzusetzende Gebühr richtet sich im konkreten Fall nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den/die Antragsteller:in.