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Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)fordert in bestimmten Fällen eine rechtliche Sicherung durch das Eintragen einer Baulast in das Baulastenverzeichnis des belasteten Grundstücks. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

Zweck dieser rechtlichen Sicherung ist die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben ergeben.

Eine Baulast dient der Ausräumung von Genehmigungshindernissen oder der Schaffung baurechtsgemäßer Zustände. Sie ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümer, durch die ihr Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks einer bestimmten Nutzungsbeschränkung durch Tun, Dulden oder Unterlassen unterworfen wird, die sich sonst aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht ergibt.

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