Das Baulastenverzeichnis ist ein Verzeichnis, welches bei der unteren Bauaufsicht geführt wird und öffentlich-rechtlichen Charakter hat. Von Baulasten abzugrenzen sind Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch des jeweiligen Amtsgerichtes (Grundbuchamt) geführt werden und privatrechtlicher Natur sind.
Anhand eines Baulastenverzeichnisses ist ersichtlich, für welche Grundstücke öffentlich-rechtliche Beschränkungen (baurechtlich) in der Grundstücksnutzung bestehen.