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Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt und begründet werden. Benötigt werden:  
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular         
  • aktueller Feuerstättenbescheid            
  • Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der 1. BImSchV            
  • Lageplan mit Eintrag des Standortes der Feuerungsanlage, Schornsteinhöhe und Abstand zur nächstgelegenen Bebauung beziehungsweise der Bebauung auf dem Nachbargrundstück.
Nur bei Geltendmachung  eines sozialen Härtefalls wird zusätzlich ein ausgefüllter Ermittlungsbogen über die wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt.
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