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Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Halter:innenwechsel stattfindet, muss das Fahrzeug beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr umgemeldet werden. Das ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ihr Hauptwohnsitz muss sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden. Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 Euro kann keine Zulassung erfolgen. Außerdem dürfen Sie keine Kfz-Steuerschulden über 5,00 Euro haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Prüfbericht über eine erfolgreiche Hauptuntersuchung, sofern diese bereits fällig war
  • bei Zulassung für juristische Personen (Firmen): Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder Gewerbeanmeldung
  • ggf. Kennzeichenschilder, sofern das bisherige Kennzeichen nicht weitergeführt wird
  • ggf. schriftliche Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr berechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist, können Sie das bisherige Kennzeichen beibehalten. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis hat. Hierdurch verringern sich die Gebühren, außerdem fallen keine Kosten für Kennzeichenschilder an.

Rechtsgrundlagen

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