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Für die Prüfung des Antrages, einschließlich der Anfertigung von Fotokopien beziehungsweise der Überlassung elektronischer Dateien, werden Gebühren und Auslagen nach der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in der derzeit geltenden Fassung erhoben. Die festzusetzende Verwaltungsgebühr richtet sich im Einzelfall nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Amtshandlung für den/die Antragsteller:in.
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