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Der gewaltfreie Zutritt und die Zufahrt zu allen Räumen, die mit Brandmeldern beziehungsweise selbsttätigen Löschanlagen geschützt werden, sind bei Brandalarm durch geeignetes Personal mit Schlüsselgewalt rund um die Uhr von dem/der Betreiber:in der Brandmeldeanlage sicherzustellen. Ist dies in begründeten Fällen nicht möglich, ist als Ersatzvornahme der Einbau einer Feuerwehrschließung erforderlich. Bei Objekten mit bauaufsichtlich geforderten Brandmelde- und Alarmierungsanalgen sind die Betreiber verpflichtet eine Feuerwehrschließung zu verbauen.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird der gewaltfreie Zugang zu Grundstücken und Brandmeldeanlagen über eine zentrale Schließung geregelt. Im Brandfall dient diese den Einsatzkräften der Feuerwehr zum zügigen, gewaltfreien und kontrollierten Zugang zu brandgefährdeten Gebäuden und Grundstücken.Konzessionär für die Feuerwehrschließung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist die Firma Kruse- Sicherheitstechnik GmbH. Nur diese Firma ist berechtigt, Schlösser und Schlüssel für Objekte mit zugelassenen und genormten Schlössern für Bedienfelder, Schlüsseldepots, Freischaltelemente oder andere Einrichtungen für die Feuerwehr bereitzustellen (Feuerwehrschließung Landkreis- OPR).

Kruse Sicherheitssysteme GmbH
Telefon: 04174 / 592-22
Duvendahl 92
21435 Stelle
Mail: mail@kruse-sicherheit.de

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